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Zivilverfahren | bpb.de

Zivilverfahren

Verfahren vor Interner Link: Gericht zur Interner Link: Rechtsdurchsetzung im Interner Link: Zivilrecht. Die wichtigsten Regelungen zum formalen Ablauf sind in der Interner Link: Zivilprozessordnung (ZPO) enthalten. Das Verfahren wird durch die Einreichung einer Klageschrift begonnen. Kläger und Beklagter stehen sich als Parteien gegenüberstehen. Der Kläger muss beweisen (Interner Link: Beweis), dass vom Beklagten bestrittene Voraussetzungen seines behaupteten Interner Link: Anspruchs oder Rechts vorliegen. Auch sonst wird das Z. wesentlich durch die Parteien bestimmt. Die Dispositionsmaxime besagt, dass die Parteien – anders als im Interner Link: Strafverfahren – großen Einfluss auf den Gegenstand des Verfahrens und teilweise auch auf den Ablauf haben. Wenn der Kläger vor Gericht Erfolg hat, erhält er einen Interner Link: Vollstreckungstitel.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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