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Zivilrecht | bpb.de

Zivilrecht

Auch Privatrecht, von lat. civis = der Bürger. Regelt die rechtlichen Beziehungen der Interner Link: Rechtssubjekte untereinander. Abzugrenzen vom Interner Link: Öffentlichen Recht. Das Z. enthält sowohl die materiellen (inhaltlichen) Vorschriften als auch die prozessualen (Interner Link: Zivilverfahren). Das Hauptgebiet Interner Link: Bürgerliches Recht gilt für alle Interner Link: Personen und ist zentral im BGB geregelt. Die zivilrechtlichen Nebengebiete gelten nur für bestimmte Personen oder Lebensbereiche, z. B. das Interner Link: Handelsrecht unter Kaufleuten (Interner Link: Kaufmann) oder das Recht der privaten Interner Link: Versicherung für diesen Bereich. Sie sind außerhalb des BGB in separaten Gesetzen (z. B. im HGB und VVG) geregelt. Siehe auch Interner Link: Grundbegriffe des Privatrechts

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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