Ist durch die EU und national geregelt. Nach EU-Recht sollen vor allem Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden, welche entstehen können, wenn die Interner Link: Mitgliedstaaten »ihre« Unternehmen bevorzugen. Zum europäischen und nationalen Wettbewerbsrecht gehört auch das Kartellrecht, mit dem Kartell- und Monopolbildungen im Interesse eines fairen Wettbewerbs verhindert werden sollen, was aber nur beschränkt erfolgreich ist, weil es immer wieder Absprachen der Unternehmen gibt. Fusionen großer Unternehmen müssen von der EU und/oder der Bundesregierung genehmigt werden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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