Berufliche Bildungsmaßnahme, die an eine vorhandene berufliche Vorbildung anknüpft und diese erweitert oder vertieft. Demgegenüber setzt eine Ausbildung bereits vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten nicht voraus, sondern soll diese erstmalig vermitteln. Eine berufliche W. soll die
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: