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Weiterbildung

Berufliche Bildungsmaßnahme, die an eine vorhandene berufliche Vorbildung anknüpft und diese erweitert oder vertieft. Demgegenüber setzt eine Ausbildung bereits vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten nicht voraus, sondern soll diese erstmalig vermitteln. Eine berufliche W. soll die Interner Link: Beschäftigungsmöglichkeiten der oder des Berechtigten verbessern und kann als Interner Link: Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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