Wird vor Gericht über den (Fort-)Bestand eines Arbeitsverhältnisses gestritten (z. B. weil die Wirksamkeit einer Kündigung oder Befristung strittig ist), stellt sich regelmäßig die Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer bis zur rechtskräftigen Klärung der Sache vom Arbeitgeber weiter zu beschäftigen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen kann. Zu unterscheiden sind der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch (§ 102 V
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: