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Weiterbeschäftigung | bpb.de

Weiterbeschäftigung

Wird vor Gericht über den (Fort-)Bestand eines Arbeitsverhältnisses gestritten (z. B. weil die Wirksamkeit einer Kündigung oder Befristung strittig ist), stellt sich regelmäßig die Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer bis zur rechtskräftigen Klärung der Sache vom Arbeitgeber weiter zu beschäftigen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen kann. Zu unterscheiden sind der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch (§ 102 V Interner Link: BetrVG), nach dem der Arbeitnehmer auf sein Verlangen weiter zu beschäftigen ist, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprochen hat, und der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch. Letzterer ist vom Bundesarbeitsgericht entwickelt worden und kann nur geltend gemacht werden, wenn das Interesse des Arbeitnehmers an einer W. das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung überwiegt. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsgericht der Klage des Arbeitnehmers erstinstanzlich stattgegeben hat oder die Befristung bzw. Kündigung offensichtlich unwirksam ist.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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