Aus einem Über- und Unterordnungsverhältnis (Interner Link: Subordinationsverhältnis) kann sich das Interner Link: Recht des Übergeordneten ergeben, rechtlich verbindliche Anordnungen gegenüber den Untergeordneten zu treffen, sog. W. Beispiele: Interner Link: Weisungsrecht im Interner Link: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Militär. Interner Link: Strafrecht: Interner Link: Erziehungsmaßregeln im Rahmen des Interner Link: Jugendstrafrechts Gebot oder Verbot hinsichtlich seiner Lebensführung (z. B.: Arbeitsleistungen, Teilnahme an einem Interner Link: Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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