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Wasserrahmenrichtlinie | bpb.de

Wasserrahmenrichtlinie

Die W. der Interner Link: Europäischen Union (Interner Link: Richtlinie 2000/60/EG) hat ein neues System der Wasserplanung eingeführt. Statt Wasser nach Landesgrenzen zu bewirtschaften, wurden Flussgebietseinheiten festgelegt, die nicht nur mehrere Interner Link: Bundesländer, sondern auch mehrere Interner Link: Mitgliedstaaten der EU umfassen und für die ein einheitliches Konzept der Wassernutzung erarbeitet werden soll. Das war eine sinnvolle Idee, da ansonsten die Anrainer des unteren Flusslaufes immer mit dem Dreck der Nachbarn weiter oben zu kämpfen haben. Um die Wasserplanung zu ermöglichen, sind Wasserräte (mit unterschiedlichem Namen) gebildet worden, in denen diejenigen sitzen sollen, die ein Interesse an der Wassernutzung und Reinhaltung haben. Deren Konzepte sollen dann in einer zweiten Stufe der Interner Link: Öffentlichkeitsbeteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sodass diese Einwendungen erheben kann.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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