Das W. findet man in den Wahlgesetzen des Bundes und der Interner Link: Länder. Es unterscheidet sich in den Ländern erheblich. In einigen Ländern wird mit einer Stimme eine geschlossene Liste gewählt, d. h., die Reihenfolge der Interner Link: Mandatsvergabe wird von der die Liste aufstellenden Partei (Interner Link: Partei, politische) bestimmt. In anderen Ländern wird kumuliert und panaschiert, d. h., jeder Wähler hat mehrere Stimmen, die er auf Kandidaten der Liste verteilen kann, um somit Kandidaten von den hinteren Plätzen auf vordere Plätze zu wählen. Im Bund gilt das personalisierte Interner Link: Verhältniswahlrecht (Interner Link: Verhältniswahl, personalisierte), eine Mischung aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Verfassungsrechtliche Vorgaben für das W. in Bund und Ländern finden sich in den Interner Link: Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 GG. Das aktive und das passive W. können als strafrechtliche Interner Link: Nebenfolge aberkannt werden. Eine Wahlpflicht besteht in Deutschland nicht.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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