Möglichkeit der Täteridentifizierung durch Interner Link: Zeugen (neben der Einsichtnahme in die Interner Link: Lichtbildvorzeigekartei), wenn ein Verdacht gegen eine bestimmte Person bereits vorliegt (z. B. Halter des Tatfahrzeugs der Unfallflucht). Hierbei werden dem Zeugen 8 bis 12 Lichtbilder von typenähnlichen Personen vorgelegt, unter denen sich der Verdächtige befindet.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: