Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Vorfälligkeitsentschädigung | bpb.de

Vorfälligkeitsentschädigung

Wird üblicherweise bei einem Interner Link: Darlehen vereinbart, wenn der Darlehensnehmer die Kreditsumme früher zurückzahlen möchte. Dem Darlehensgeber entgehen dann nämlich Zinsen für die restliche Vertragslaufzeit. Für das Interner Link: Verbraucherdarlehen enthält § 502 BGB besondere Regelungen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten