Form der
Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist immer vollstreckbar. Bei Geldbußen bis zu 1.000 € beträgt die V. 3 Jahre, bei höheren Geldbußen 5 Jahre. Die V. kann ruhen, z. B. bei Ratenzahlungsbewilligung.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: