Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Volljurist | bpb.de

Volljurist

Jurist, der die Befähigung zum Richteramt besitzt. Diese erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Interner Link: Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung erfolgreich abschließt (§ 5 Abs. 1 DRiG). Nicht nur, wer Interner Link: Richter werden möchte, muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen. Dies gilt ebenso für Interner Link: Notare (§ 5 BNotO), Interner Link: Rechtsanwälte (§ 4 Satz 1 Nr. 1 BRAO) und Interner Link: Staatsanwälte (§ 122 Abs. 1 DRiG).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten