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Verwarnung

Förmlicher Ausspruch im Interner Link: Jugendstrafrecht neben dem Schuldspruch, durch den dem Jugendlichen das Unrecht seiner Interner Link: Straftat eindringlich vorgehalten wird. Die V. ist ein sog. Interner Link: Zuchtmittel. I. d. R. ist sie mit der Ankündigung verbunden, dass bei der nächsten Verfehlung freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgen werden. Bei erneuter Strafffälligkeit folgt i. d. R. Interner Link: Jugendarrest oder Interner Link: Jugendstrafe.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten