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Verwaltungsvorschrift (VV) | bpb.de

Verwaltungsvorschrift (VV)

Interne Dienstanweisungen innerhalb einer Behörde an eine unbestimmte Anzahl von Beschäftigten der Behörde. V. können Banalitäten regeln, wie die Nutzung der Kaffeemaschine oder mehr oder weniger tief in die Interner Link: Rechte der Beschäftigten eingreifen, wie etwa Regelungen zur Haarlänge bei Polizisten oder Soldaten. Obwohl es interne Anweisungen sind, können auch die Bürger betroffen sein, die mit der Behörde zu tun haben. Das betrifft wiederum eher einfache Fälle, wie die Öffnungszeiten der Behörde, aber auch schwierigere, wenn nämlich durch V. bestimmt wird, wie ein Gesetz auszulegen ist, d. h., wie bestimmte Anträge, Anliegen usw. der Bürger zu bescheiden sind. Weil es nur interne Anweisungen sind, kann der Bürger keinen gerichtlichen Schutz direkt gegen sie beantragen, wohl aber gegen Interner Link: Verwaltungsakte (VA), die auf Grundlage der Bestimmungen einer V. ergangen sind.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten