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Verwaltungsrecht, allgemeines | bpb.de

Verwaltungsrecht, allgemeines

Es umfasst die Grundsätze und Verfahrensregelungen für das Handeln der Interner Link: Verwaltung, etwa zum Erlass von Interner Link: Verwaltungsakten (VA) oder der Ausübung von Interner Link: Ermessen, die grundsätzlich für sämtliche Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts (Interner Link: Verwaltungsrecht, besonderes) maßgebend sind. Zum Teil gibt es allerdings bereichsspezifische verfahrensrechtliche Vorschriften, etwa im Bereich des Interner Link: Sozialrechts und Interner Link: Steuerrechts.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten