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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) | bpb.de

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Teil des Interner Link: Europarechts, enthält Regelungen über die Organe (Interner Link: Rat der EU, Interner Link: Europäischer Gerichtshof (EuGH) usw.), Kompetenzen und Vorgaben für die Politik der EU (Interner Link: Maastricht-Kriterien, Interner Link: Grundfreiheiten, usw.). Der AEUV gehört zusammen mit dem Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Interner Link: Grundrechtecharta zum Interner Link: Primärrecht der EU, d. h., die 3 Teile bilden gleichsam die Interner Link: Verfassung der EU.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten