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Verteidiger

Interner Link: Rechtsanwalt (oder Rechtslehrer an einer Interner Link: Hochschule, der Interner Link: Volljurist ist), der die Einhaltung der Interner Link: Rechte des Interner Link: Beschuldigten im Strafverfahren sicherstellen soll. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines V. bedienen. Der V. kann vom Beschuldigten frei gewählt werden, wobei der Beschuldigte nicht mehr als 3 V. wählen kann. In schwerwiegenden Fällen ist die Mitwirkung eines V. notwendig (z. B. bei Interner Link: Verbrechen, wenn der Beschuldigte sich in Interner Link: Untersuchungshaft befindet oder wenn das Verfahren zu einem Interner Link: Berufsverbot führen kann). Auch ist die Mitwirkung vorgeschrieben bei schwieriger Sach- oder Rechtslage. Wählt der Beschuldigte in diesen Fällen keinen V., wird ihm vom Interner Link: Gericht ein V. bestellt (Pflichtverteidiger). Der V. hat uneingeschränktes Umgangsrecht (mündlich und schriftlich) mit dem Beschuldigten, auch wenn sich dieser in Interner Link: Untersuchungshaft befindet. Eine inhaltliche Kontrolle der Kommunikation findet nicht statt.

In der Interner Link: Hauptverhandlung hat der Verteidiger ein umfassendes Fragerecht gegenüber Interner Link: Zeugen und Interner Link: Sachverständigen sowie das Interner Link: Recht, Interner Link: Beweisanträge zu stellen. Er hat ab Erhebung der Interner Link: Anklage ein unbeschränktes Einsichtsrecht in die Strafakten.

Der V. ist zur Einlegung von Interner Link: Rechtsmitteln berechtigt, jedoch nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Mandanten. Es besteht das Verbot der Mehrfachverteidigung, d. h. in einem Interner Link: Strafverfahren oder wegen derselben Tat darf ein V. nicht 2 Beschuldigte vertreten. Unter sehr engen Voraussetzungen ist die Ausschließung eines V. vom Verfahren möglich (z. B. Mittäter, Gefährdung der Vollzugsanstalt durch den Umgang des Beschuldigten mit dem V.).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten