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Vernehmung | bpb.de

Vernehmung

Interner Link: Zeugen und Sachverständige (Interner Link: Sachverständiger) werden vom Interner Link: Gericht vernommen. Insbesondere die Befragung einer Person durch Interner Link: Polizei, Interner Link: Staatsanwaltschaft oder Gericht zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt ist eine V. Siehe Interner Link: Ablauf des Strafverfahrens

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten