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Verlagsrecht

Ausschließliches Interner Link: Nutzungsrecht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (Noten) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Siehe auch Interner Link: Urheberrecht

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten