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Verkehrsrecht | bpb.de

Verkehrsrecht

Ist sehr vielfältig, denn es berührt je nach Fragestellung verschiedene Interner Link: Rechtsgebiete. Beispiele sind die Straßenverkehrsregeln der StVO und die Voraussetzungen der Interner Link: Fahrerlaubnis, die Interner Link: Öffentliches Recht sind. Im Interner Link: Strafrecht wird verkehrswidriges Verhalten bestraft, z. B. Interner Link: Trunkenheit im Verkehr, Interner Link: Gefährdung des Straßenverkehrs, Interner Link: Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Interner Link: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Interner Link: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Daneben kann Fehlverhalten im Verkehr auch nach dem Recht der Interner Link: Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld geahndet werden. Das Interner Link: Zivilrecht dient v. a. dem Ersatz eines evtl. entstandenen Interner Link: Schadens (siehe auch Interner Link: Halterhaftung).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten