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Verjährung | bpb.de

Verjährung

Hat Bedeutung in allen Interner Link: Rechtsgebieten. Sinn der V. ist es, nach längerer Zeit Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen. Im Interner Link: Zivilrecht führt V. dazu, dass ein (theoretisch weiterhin bestehender und erfüllbarer) Interner Link: Anspruch nicht mehr gegen den Willen des Interner Link: Schuldners durchgesetzt werden kann. Die wichtigsten Regelungen zu Fristen und Hemmung der V. sind in §§ 194 ff. BGB enthalten. Das Interner Link: Öffentliche Recht folgt bei der V. grundsätzlich dem Zivilrecht, vgl. aber auch § 53 Abs. 2 VwVfG. Im Interner Link: Strafrecht ist die fehlende V. Interner Link: Strafverfolgungsvoraussetzung und damit jederzeit durch das Gericht zu prüfen. Sie spielt als Interner Link: Verfolgungsverjährung und Interner Link: Vollstreckungsverjährung also eine wichtige Rolle für die Interner Link: Strafbarkeit.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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