Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Vergleich | bpb.de

Vergleich

Interner Link: Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Interner Link: Legaldefinition in § 779 BGB). Ein V. kann vor einem Interner Link: Gericht (Prozessvergleich) oder auch außergerichtlich geschlossen werden und dient der Beendigung eines Konflikts.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Artikel

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag aus dem Jahre 2007 hat dem Europäischen Parlament eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auf fast alle Politikbereiche beschert.

Artikel

Vertrag von Nizza

Mit dem Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2001 konnte das Europäische Parlament seine Kompetenzen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union weiter ausbauen.