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Vergehen | bpb.de

Vergehen

Interner Link: Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von unter 1 Jahr oder mit Interner Link: Geldstrafe bedroht sind (§ 12 StGB) im Gegensatz zum Interner Link: Verbrechen, das eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorsieht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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