Rechtsmittel, mit dem Bürgerinnen und Bürger vor dem Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geltend machen können, durch den Interner Link: Staat oder eine andere öffentliche Stelle in ihren Interner Link: Grundrechten verletzt worden zu sein. Die Voraussetzungen, unter denen eine V. erhoben werden kann, sind streng. Sie verlangen u. a., dass der Interner Link: Rechtsweg erschöpft und der Bürger selbst unmittelbar und gegenwärtig in seinen Grundrechten betroffen ist.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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