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Verbraucherdarlehen | bpb.de

Verbraucherdarlehen

Interner Link: Darlehen zwischen einem Interner Link: Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Interner Link: Unternehmer als Darlehensgeber. Hierfür gilt Interner Link: Verbraucherschutz (v. a. vor Interner Link: Verbraucherinsolvenz), enthalten in den §§ 491 ff. BGB. Dazu gehören umfangreiche Informationspflichten des Unternehmers und ein Interner Link: Widerrufsrecht des Verbrauchers. Außerdem gilt hier nicht die Interner Link: Formfreiheit, sondern der Interner Link: Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, um den genauen Inhalt zu dokumentieren. Siehe auch Interner Link: Bonitätsprüfung und Interner Link: Vorfälligkeitsentschädigung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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