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Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge | bpb.de

Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge

Zwischenschritt bei der Vereinbarung völkerrechtlicher Verträge (Interner Link: Vertrag, völkerrechtlicher). Mit ihr erklärt die Interner Link: Regierung eines Interner Link: Staates, dass sie mit dem Vertragsentwurf einverstanden ist und diesen in ihrem Land in das Interner Link: Gesetzgebungsverfahren einbringen will. Abgeschlossen wird der völkerrechtliche Vertrag durch die Interner Link: Ratifikation.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten