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Unternehmer

Kann verschiedene Bedeutungen haben (siehe auch Interner Link: Unternehmen, kaufmännisches und Interner Link: Unternehmen, kommunales). Im Zusammenhang mit dem Interner Link: Verbraucherschutz enthält § 14 BGB eine Interner Link: Legaldefinition. Danach ist jede natürliche oder juristische Interner Link: Person U., die im Rahmen gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit, also professionell handelt. Es reicht schon, wenn jemand auf eBay regelmäßig verkauft und dafür Zeit fest einplant oder sogar ein sog. Powerseller ist.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten