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Unternehmen, kaufmännisches | bpb.de

Unternehmen, kaufmännisches

Hat Überschneidungen, ist aber nicht identisch mit »Interner Link: Unternehmer« im verbraucherrechtlichen Sinne bzw. mit dem kommunalen Unternehmen (Interner Link: Unternehmen, kommunales) im öffentlich-rechtlichen Zusammenhang. U. ist eine Gesamtheit von Interner Link: Sachen (z. B. Warenlager), Interner Link: Rechten (z. B. Interner Link: Forderungen) und sonstigen Beziehungen (u. a. Organisation). Inhaber, d. h. Träger aller Rechte und Pflichten, kann ein Interner Link: Kaufmann sein oder eine Handelsgesellschaft (Interner Link: Gesellschaft, die ein Interner Link: Handelsgewerbe betreibt).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten