Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Unterhaltspflicht (Verletzung der) | bpb.de

Unterhaltspflicht (Verletzung der)

Wer einer gesetzlichen Verpflichtung zum Interner Link: Unterhalt nicht nachkommt, obwohl er selbst dazu in der Lage ist (Interner Link: Vermögen oder Einkünfte über der Selbstbehaltsgrenze der Interner Link: Düsseldorfer Tabelle hat) und dadurch den Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet, macht sich nach § 170 StGB strafbar.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten