Basis oder das Gründungsdokument der Interner Link: United Nations Organization (UNO). Sie wurde am 26.6.1945 durch 50 Gründungsmitglieder in San Francisco (wenig später kam Polen als 51. Gründungsmitglied hinzu) unterzeichnet und trat am 24.10.1945 in Kraft, nachdem sie von den damals 5 ständigen Mitgliedern des Interner Link: Sicherheitsrates sowie der Mehrheit der unterzeichnenden Interner Link: Staaten ratifiziert (Interner Link: Ratifikation) worden war. Heute hat die UNO 193 Mitgliedstaaten, die die U. ratifiziert haben. Die U. beschreibt die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen und benennt ihre Organe und Kompetenzen. Ziele sind, den Weltfrieden und internationale Sicherheit zu wahren; die Achtung der Interner Link: Menschenrechte ungeachtet der »Rasse« (leider wird dieser Begriff in Rechtstexten immer noch verwendet), des Geschlechts oder der Religion; die friedliche Interner Link: Schlichtung aller Streitigkeiten und der Verzicht auf Gewaltanwendung; Förderung der internationalen Zusammenarbeit, um wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen; die Interner Link: Gleichheit und nationale Souveränität aller Staaten zu achten. Zu den wichtigsten Institutionen, die durch die U. geschaffen wurden, gehören der Interner Link: UN-Sicherheitsrat und die UN-Vollversammlung (siehe Interner Link: Generalversammlung der UNO). Siehe auch Interner Link: Internationaler Gerichtshof und Interner Link: Völkerrecht
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: