Unter dem Begriff U. wird eine Reihe von Gesetzen zusammengefasst, deren Ziel es ist, die Umwelt vor Zerstörung zu schützen. Dazu gehören das Naturschutzgesetz, das Interner Link: Wasserrecht, das Interner Link: Immissionsschutzrecht, das Interner Link: Abfallrecht und in einem weiten Sinne auch z. B. das Energierecht oder das Gentechnikrecht und vieles andere. Die verfassungsrechtliche Grundlage des Umweltrechts findet sich vor allem in Art. 20a GG, der den Interner Link: Umweltschutz und Interner Link: Nachhaltigkeit zum Staatsziel erklärt. Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Interner Link: Klimaschutz und konkret die Einhaltung der Grenzen der Erderwärmung um 1,5 Grad zum Bestandteil des verfassungsrechtlich gewährleisteten Umweltschutzes erklärt.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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