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Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) | bpb.de

Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm)

Allgemeine Interner Link: Verwaltungsvorschrift (VV), die zur Konkretisierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen wurde. Sie enthält für die unterschiedlichen nach der Interner Link: Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Siedlungstypen wie Wohngebiet oder Industriegebiet unterschiedliche Grenzwerte für Lärmemissionen, die gewisse Lärmpegel noch erlauben, aber darüber hinausgehende verbietet. Die Interner Link: Zulässigkeit des Lärms hängt nicht nur von der Siedlungsstruktur, sondern auch von den Zeiten ab, in denen er verursacht wird. Geregelt ist auch, wie und wo der Lärm zu messen ist.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten