Bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei Würdigung der bisherigen Beweislage hoch ist. T. ist Voraussetzung für einige (erhebliche) Eingriffe in
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: