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Tatverdacht, dringender | bpb.de

Tatverdacht, dringender

Bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei Würdigung der bisherigen Beweislage hoch ist. T. ist Voraussetzung für einige (erhebliche) Eingriffe in Interner Link: Grundrechte im Interner Link: Strafverfahren vor rechtskräftiger Verurteilung, z. B. für einen Haftbefehl (siehe auch Interner Link: Untersuchungshaft). Ähnliche Voraussetzungen hat die vorläufige Entziehung der Interner Link: Fahrerlaubnis.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten