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Tateinheit | bpb.de

Tateinheit

Gleichzeitige Verletzung mehrerer Interner Link: Straftatbestände durch eine Handlung. Z. B. ist ein Faustschlag gegen einen Polizisten sowohl eine Interner Link: Körperverletzung als auch Interner Link: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Bestrafung erfolgt nach dem Interner Link: Strafrahmen für das schwerere Interner Link: Delikt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten