Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Tatbestandsmerkmale | bpb.de

Tatbestandsmerkmale

Den Interner Link: Tatbestand einer Interner Link: Rechtsnorm kann man in die einzelnen Voraussetzungen zerlegen. Z. B. ist Interner Link: Diebstahl die Zueignung einer »fremden, beweglichen Sache«. Jedes dieser Wörter (Interner Link: Sache; Interner Link: Sache, fremde; Interner Link: Sache, bewegliche) bezeichnet ein T., das geprüft werden und erfüllt sein muss, damit die Rechtsfolge (»wird bestraft«) eintritt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten