Es gibt keinen rechtlichen Interner Link: Anspruch auf T., nur Empfehlungen, Kindern und Jugendlichen altersabhängig ein solches zu zahlen. Für ihre Bedürfnisse haben sie einen Interner Link: Unterhaltsanspruch. Das T. sollte dazu dienen, die Selbstständigkeit und den Umgang mit Geld zu entwickeln. Siehe auch Interner Link: Geschäftsfähigkeit
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: