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Strafverfolgungsvoraussetzungen | bpb.de

Strafverfolgungsvoraussetzungen

Zu den S. gehören neben der Geltung des deutschen Interner Link: Strafrechts auch das Nichtvorliegen von Verfolgungshindernissen wie z. B. Interner Link: Verjährung der Tat oder Immunität von Interner Link: Abgeordneten oder Diplomaten. Teilweise gehört das Vorliegen eines Interner Link: Strafantrages zu den S., in jedem Falle Interner Link: Strafmündigkeit.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten