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Strafrecht | bpb.de

Strafrecht

Das materielle S. ist im Interner Link: Strafgesetzbuch (StGB) und strafrechtlichen Nebengesetzen (z. B.: Interner Link: Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Interner Link: Straßenverkehrsgesetz (StVG), Wehrstrafgesetz) geregelt. Es nennt die Interner Link: Tatbestandsvoraussetzungen, die zur Bestrafung führen. Das prozessuale S. ist in der Interner Link: Strafprozessordnung (StPO) und für Ordnungswidrigkeiten ergänzend im Interner Link: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt und beschreibt den rechtsstaatlichen Weg, der zur Verurteilung bzw. Sanktionierung führt. Es hat auch Geltung für die strafrechtlichen Nebengesetze.

Besonderheiten für das Strafverfahren gelten im Interner Link: Jugendstrafrecht. Das deutsche Strafrecht (StGB und Nebengesetze) gilt für Taten, die auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland begangen werden oder auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen (§§ 3, 4 StGB, Territorialprinzip). Für einzelne Tatbestände ist auch die Geltung für Auslandstaten vorgesehen, wenn Inlandsbezug besteht oder wenn ein deutscher Interner Link: Staatsbürger Täter oder Opfer einer Straftat (§§ 5, 7 StGB) ist.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten