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Strafbarkeit | bpb.de

Strafbarkeit

Ein Verhalten ist strafbar, wenn es einen gesetzlich geregelten Interner Link: Straftatbestand erfüllt, der Täter sein Handeln und den Erfolg wollte (ausnahmsweise genügt Interner Link: Fahrlässigkeit), Interner Link: Rechtswidrigkeit vorliegt und der Täter schuldhaft (Interner Link: Schuld) handelte. Für die Verfolgung der Tat müssen daneben noch weitere Interner Link: Strafverfolgungsvoraussetzungen gegeben sein.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten