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Standesamt | bpb.de

Standesamt

Interner Link: Behörde, die neben dem Interner Link: Familiengericht staatliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Interner Link: Recht der Interner Link: Familie erfüllt. Über Geburt, Namen, Interner Link: Eheschließung und Tod von natürlichen Interner Link: Personen werden entsprechende Register geführt und Interner Link: Urkunden ausgestellt. Diese Aufgaben sind ausschließlich dem S. vorbehalten und dienen der Umsetzung des Personenstandsgesetzes (PStG).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten