Weil sich Erkenntnisse über Umweltgefahren und die Technik ändern, mit der z. B. Abgase reduziert werden können, schreiben einige Umweltgesetze, z. B. das Interner Link: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die Einhaltung des S. generalklauselartig (Interner Link: Generalklausel) vor. Um festzustellen, was der S. ist, werden aber nicht die verwendeten Techniken bestehender Industrieanlagen miteinander verglichen, sondern regelmäßig in untergesetzlichen Vorschriften Grenzwerte für Interner Link: Emissionen in Luft oder Wasser festgesetzt. Diese geben dann den S. vor, der jedoch nicht unbedingt der Realität, d. h. dem wirklich erreichten Stand, entspricht.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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