Größere Interner Link: Gemeinden werden als S. bezeichnet. Ab 100.000 Einwohnern spricht man von einer Großstadt. Relevant wird der Unterschied in der Größe dann, wenn aus der kreisangehörigen Gemeinde eine kreisfreie S. wird, was wieder im Interner Link: Kommunalrecht der Interner Link: Länder genauer bestimmt wird.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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