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Staatsrecht | bpb.de

Staatsrecht

Wichtiger Teil des Interner Link: Öffentlichen Rechts, welcher wiederum in 2 Bereiche gegliedert ist: Interner Link: Grundrechte einerseits sowie andererseits der Interner Link: Staat und seine Organe sowie die Gesetzgebung (Interner Link: Gesetzgeber), zusammen das sog. Staatsorganisationsrecht. Siehe auch Gewaltenteilung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten