Dienst-, Sach- und Geldleistungen (§ 11 SGB I), die ein Sozialleistungsträger (§ 12 SGB I) zum Zwecke der Verwirklichung sozialer Rechte (§ 2 SGB I) einem Einzelnen zuwendet und im
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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