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Sozialgeld | bpb.de

Sozialgeld

Steuerfinanzierte Interner Link: Sozialleistung nach dem Interner Link: Sozialgesetzbuch (SGB) II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Interner Link: Bedarfsgemeinschaft lebten und die keine Leistungen nach dem Interner Link: Sozialhilferecht erhielten ( z. B. Kinder der Leistungsberechtigten). Mit dem Interner Link: Bürgergeld-Gesetz ist die Unterscheidung von Interner Link: Arbeitslosengeld II und S. entfallen. Die Leistungsberechtigten nach dem SGB II erhalten Interner Link: Bürgergeld. Die Leistungen umfassen den Interner Link: Regelbedarf, Interner Link: Mehrbedarfe und Interner Link: Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs. 1 SGB II).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten