Leistungen, die der
Soll durch diese bereits erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden, sind sie unzulässig. Im Fall der Stichtagsklausel hat der Arbeitnehmer bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag Anspruch auf eine anteilige S. Soll durch die S. ausschließlich die bisherige oder zukünftige Betriebstreue belohnt werden, sind derartige Klauseln grundsätzlich zulässig, jedoch darf die Rückzahlungsverpflichtung nicht zu einer unangemessenen Bindung des Arbeitnehmers an das bestehende Arbeitsverhältnis führen. Soll durch die S. ausschließlich die Betriebstreue belohnt werden, bedarf dies der ausdrücklichen Bestimmung. D. h., im Zweifelsfall sind Regelungen zu S. als Regelungen zur zusätzlichen Vergütung erbrachter Arbeitsleistung zu verstehen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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