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Sekundärrecht | bpb.de

Sekundärrecht

Als S. werden alle Interner Link: Rechtsakte der EU bezeichnet, die nicht Interner Link: Primärrecht sind, also alle außer dem Interner Link: Lissabonner Vertrag. Das sind v. a. Interner Link: Richtlinien und Interner Link: Verordnungen der EU.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten