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Schwurgericht | bpb.de

Schwurgericht

Bestimmte Strafkammern bei den Interner Link: Landgerichten (LG), die über schwerwiegende Tatbestände (z. B. Interner Link: Mord, Interner Link: Totschlag und weitere vorsätzliche Delikte mit Todesfolge) zu entscheiden haben. Die Schwurgerichtskammern sind immer mit 3 Interner Link: Berufsrichtern und 2 Interner Link: Schöffen in der Interner Link: Hauptverhandlung besetzt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten