Interner Link: Landesrecht, regelt die Schulformen, die Rechtsverhältnisse von Schülern und Lehrern, die zu vergebenden Abschlüsse und vieles mehr, allerdings landesrechtlich unterschiedlich. In NRW z. B. werden wichtige Regelungen in eine Ministerverordnung, die allgemeine Schulordnung, ausgelagert.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: