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Schuldrecht | bpb.de

Schuldrecht

Im 2. Buch des BGB geregelt (§§ 241-853). Zum Inhalt siehe Interner Link: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Interner Link: Schuldverhältnis

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten